Genehmigungsverzicht der Krankenkassen: KNAPPSCHAFT und SECURVITA
Die Krankenkassen KNAPPSCHAFT und SECURVITA verzichten ab dem 01.04.2025 auf vorherige Genehmigungen im Bereich Rehabilitationssport und Funktionstraining.
Genehmigungsverzicht: KNAPPSCHAFT
Die KNAPPSCHAFT hat mitgeteilt, dass sie ab dem 01.04.2025 auf die vorherige Genehmigung der vertragsärztlichen Verordnung (Erst- und Folgeverordnungen, Muster 56) für Rehabilitationssport und auch Funktionstraining verzichtet.
Genehmigungsverzicht: SECURVITA
Ab dem 01.04.2025 verzichtet die SECURVITA Krankenkasse ebenfalls auf die Ausstellung einer Genehmigung im Bereich Rehabilitationssport & Funktionstraining. Dieser Genehmigungsverzicht bezieht sich auf alle möglichen Verordnungsformen und Szenarien. Bitte beachten Sie, dass Verlängerungsanträge für bereits begonnene Verordnungen, durch diese Veränderung obsolet werden und es in dieser Konstellation einer neuen Verordnung vom Arzt bedarf.
Was bedeutet das für Sie?
Sie können direkt mit dem Rehabilitationssport beginnen – eine vorherige Genehmigung durch Ihre Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich. Ziel dieser Maßnahme ist es, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und den Zugang zur Versorgung zu erleichtern.