Prävention zielt darauf ab Krankheiten zu verhüten durch die Ausschaltung von Krankheitsursachen, Früherkennung und Frühbehandlung bzw. durch die Vermeidung des Fortschreitens einer bestehenden Krankheit. (BZgA 2006) Das heißt Unerwünschtes soll durch die Förderung der individuellen Ressourcen verhindert werden. Prävention ist Bestandteil der Gesundheitsförderung.
„Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess ab, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen." (WHO 1986)
DREI GRUNDPRINZIPIEN DER OTTAWA-CHARTA
1. Interessen vertreten
2. Befähigen und ermöglichen
3. Vermitteln und vernetzen
DIE FÜNF HANDLUNGSSTRATEGIEN
1. Entwicklung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik
2. Gesundheitsförderliche Lebenswelten schaffen
3. Gesundheitsbezogene Gemeinschaftsaktionen unterstützen
4. Persönliche Kompetenzen entwickeln
5. Gesundheitsdienste neu orientieren, die es Personen und Gruppen ermöglichen sollen, die Kontrolle über die Gesundheit und ihre Determinanten zu gewinnen
PRÄVENTIONSGESETZ
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) hat am 10. Juli 2015 im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen und trat in seinen wesentlichen Teilen am 25. Juli 2015 in Kraft. Es stärkt die Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung.
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PRÄVENTIONSMAßNAHMEN
Die Maßnahmen der Prävention werden eingeteilt in die Verhaltens- und die Verhältnisprävention.
PRÄVENTIONSFORMEN WEITERE INFORMATIONEN
Die Prävention lässt sich in die primäre, sekundäre und tertiäre Form aufteilen.
WEITERE INFORMATIONEN
Vorbild statt erhobener Zeigefinger
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Richtiges Atmen versetzt Berge
Interview KU Gesundheitsmanagement