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Leitfaden der DGPR zur Gründung von Herzinsuffizienzgruppen

 

Neu ist die Implementation von Herzinsuffizienzgruppen, die ab 01.01.2020 gegründet und durch die Einführung einer neuen Positionsnummer (604514) mit einem höheren Vergütungssatz abgerechnet werden können. Ermöglicht wurde dies durch die Vorlage eines DGPR-Positionspapiers, das vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) geprüft und im Herbst 2019 allen gesetzlichen Krankenkassen sowie der DRV Bund zur Verfügung gestellt wurde.

 

❤ Sie wollen eine Herzinsuffizienzgruppe gründen?

Wenn Sie bereits Herzgruppen und einen Verein haben, müssen Sie nur noch die Herzinsuffizienzgruppe bei Ihrem DGPR-Landesverband nach den gültigen Anerkennungskriterien zertifizieren lassen. Diese sind im Positionspapier der DGPR „Die Herzinsuffizienzgruppe“ (2019) geregelt. Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

 

👥 Wer kann teilnehmen?

Die Herzinsuffizienzgruppe wurde konzipiert für Patient*innen mit einem hohen Ereignisrisiko, die in der üblichen Herzgruppe nicht (oder nur schwierig) betreut werden können. Sie können v. a. die folgenden Krankheitsbilder aufweisen:

Krankheitsbilder

ICD-10 Diagnosen

Schwere Herzinsuffizienz (NYHA III)

bei Patienten mit mittelgradig bis schwer eingeschränkter Pumpfunktion (HFrEF)

I50.-

Schwere Rechtsherzinsuffizienz, z.B. nach/bei thrombembolisch pulmonaler Hypertonie nach Lungenembolie (CTEPH), primärer pulmonal-arterieller Hypertonie (PAH)

oder Perikarditis constrictiva

I50.0- und I27.28

Patienten mit wiederkehrenden/dauerhaften ventrikulären Herzrhythmusstörungen

I47.2

Überleben eines plötzlichen Herztodes im 1. Jahr mit ICD/Überlebter Herzstillstand

I46.0

Hypertrophe (obstruktive) Kardiomyopathie (HOCM/HCM) mit/ohne ICD

I42.-, I42.1

Mittelschwere symptomatische Herzklappenvitien

I34.-, I35.-, I36.-

Schwere Herzinsuffizienz und intraktable Angina pectoris bei Ischämie oder Dyspnoe bei Training unter 6 MET

I50 und I20.-

 

🚫 Wer kann nicht teilnehmen?

Patient*innen mit folgenden Erkrankungen können nicht teilnehmen oder müssen pausieren:

  • Akute Dekompensation (NYHA IV)
  • Instabile Angina pectoris (IAP) / Akutes Koronarsyndrom (ACS)
  • Akute Infekte
  • Komplexe Herzrhythmusstörungen bereits bei niedriger körperlicher Belastung mit Schwindel und dem Risiko von Bewusstseinsstörungen (ohne Device und ohne medikamentöse Therapie bzw. vor definitiver Therapie wie z.B. Ablation oder medikamentöser Einstellung oder ICD/WCD).

 

📄 Ärztliche Verordnung

  • Teilnehmer benötigen vom Hausarzt oder Kardiologen eine Verordnung auf Rehabilitationssport (Muster 56).
  • Seit 2023 ist die Herzinsuffizienzgruppe explizit aufgeführt.
  • Der Antrag muss vom Kostenträger genehmigt sein.

 

📅 Umfang der Verordnung

  • Erstverordnung: 90 Übungseinheiten in 24 Monaten
  • Folgeverordnung: 45 Übungseinheiten in 12 Monaten
  • Dauer je Einheit: 60 Minuten
  • Maximal 12 Teilnehmer*innen pro Gruppe

 

💶 Vergütung (Sachsen-Anhalt und Thüringen)

  • VdEK: 17,75 € pro Teilnehmer und Einheit (LVPR SA/TH)
  • DRV: 20,70 € pro Teilnehmer und Einheit (Stand 01.01.2026) (LVPR SA/TH)
  • Primärkassen: Verhandlung auf Landesebene
  • Positionsnummer: 604514

 

🏋 Inhalte der Herzinsuffizienzgruppe

Im Vordergrund stehen

  • Ausdauertraining
  • Koordinationstraining
  • Krafttraining

Wichtig sind in dieser Gruppe auch Atem- und Entspannungsübungen.

Ergänzend

  • Schulungen
  • Psychosoziale Betreuung

Die geringere Belastbarkeit der Teilnehmer muss dringend berücksichtigt werden (Details im Positionspapier).

 

👨 Voraussetzungen für Ärzt*innen

Während der gesamten Übungseinheit muss ein Arzt /eine Ärztin und ein Übungsleiter anwesend sein. Der Arzt / die Ärztin benötigt folgende Voraussetzungen /Qualifikationen:

  • Ärztliche Approbation
  • Mindestens einjährige Berufserfahrung in der Patientenversorgung
  • Facharztqualifikation (z.B. Internist, Kardiologe, Allgemeinmediziner, Hausärzte)
  • Falls keine mindestens einjährige Berufserfahrung vorliegt, Fortbildungsmöglichkeit durch DGPR und deren Landesorganisationen

Alternativ

  • ein Vierteljahr Hospitation in einer Herzinsuffizienzgruppe.

Voraussetzungen für Übungsleiter*innen

Mindestens eine der folgenden Qualifikationen:

  • Qualifizierter Übungsleiter gem. Ziffer 13.1 der BAR-Rahmenvereinbarung und BAR-Publikation Qualifikationsanforderungen Übungsleiter im Rehasport (Herzgruppen) mit entsprechender Fortbildung im Bereich Herzinsuffizienz bzw.
  • Qualifizierter Übungsleiter mit neuer Fortbildung der DGPR zum HerzgruppenleiterDGPR – Innere Medizin, fortgebildet im Bereich der kardiologischen Rehabilitation bei Herzinsuffizienz und vergleichbaren schweren Erkrankungen durch mindestens einjährige Tätigkeit innerhalb der Rehabilitation der Phase II oder Phase III oder durch Fortbildungsveranstaltungen der Landesorganisationen der DGPR (Fortbildung zum HerzinsuffizienztrainerDGPR)

Hinweis: Die DGPR und ihre Landesorganisationen bieten entsprechende Fortbildungen für Ärzte und Übungsleiter an. Übungsleiter sollten ergänzend zur Herzgruppenleiterlizenz die Qualifikation „Herzinsuffizienztrainer der DGPR“ erlangen.

 

Formale Voraussetzungen für Vereine zur Gründung einer Herzinsuffizienzgruppe

Der Verein

  • sollte Mitglied im Landessportbund sein und muss Mitglied eines Landesverbandes (z. B. Landesverband Brandenburg für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V.) sein, um von den Kostenträgern anerkannt zu werden.
  • muss eine Unfallversicherung für die Mitglieder der ambulanten Herzgruppe abschließen.
  • muss nachweislich anerkannt und/oder zertifiziert sein. Die dazu notwendigen Unterlagen können bei der Geschäftsstelle des jeweiligen Landesverbandes angefordert werden.
  • beantragt eine IK-Nummer bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin, Tel.: 02241-231 12 75.

Erforderlich ist weiterhin

  • eine vertragliche Bindung mit einem Arzt zur Betreuung der Herzinsuffizienzgruppe. Der Arzt muss immer bei den Übungseinheiten dabei sein. Günstig sind zwei oder mehrere Ärzte, damit die Übungseinheiten immer garantiert werden können.
  • ein qualifizierter Überleiter bzw. eine Übungsleiterin, der/die einen Nachweis über den Erwerb einer Sonderlizenz für Übungsleiter bei Herzgruppen hat. Diese Lizenz muss alle zwei Jahre erneuert werden. Die Ausbildung „Herzinsuffizienztrainer der DGPR“ ist empfehlenswert.
  • das Vorhandensein eines Defibrillators und die erforderliche Notfallausrüstung bei jeder Übungsveranstaltung. Empfohlen wird ein netzunabhängiger AED.
  • Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, wird der Verein über den Landesverband bei den Kostenträgern (Krankenkassen, Rentenkassen, Berufsgenossenschaften) angemeldet. Erst mit dieser Anmeldung hat er die Möglichkeit, die ärztlichen und vom Kostenträger bestätigten Verordnungen zum ambulanten Rehabilitationssport abzurechnen

1. Räumliche Anforderungen

  • Mindestens 5 m² pro Patient
  • Mindestdeckenhöhe 2,50 m
  • Umkleiden & Sanitäranlagen kostenfrei
  • Die Herzinsuffizienzgruppen müssen eine Notfallausrüstung bestehend aus Notfallkoffer und netzunabhängigen Defibrillator bereithalten und sollten über folgende Mindestausstattung verfügen

2. Mindestausstattung

  • Notfallausrüstung bestehend aus Notfallkoffer und netzunabhängigen Defibrillator
  • Turnmatten
  • Therabänder, Bälle, Gewichtsmanschetten unterschiedlicher Stärken (vor allem ausreichend leichte Gewichte bzw. leichte Therabänder)
  • Pezzibälle, Matten, Luftpolster-Sitzkissen etc. für ein Koordinationstraining
  • Hocker oder Bank für Pausen und Übungseinheiten im Sitzen

3. Wünschenswert:

  • Ergometer/Laufband/Crosstrainer für ein Ausdauertraining (Intervall- oder Dauermethode)
  • Seilzug/Butterfly/Beinstemme für medizinische Trainingstherapie an Krafttrainingsgeräten

 

📢 Teilnehmergewinnung

Teilnehmer*innen können Sie über die umliegenden Arztpraxen gewinnen. Viele Ärzt*innen freuen sich über die Möglichkeit, ihren Patienten in einer Herzinsuffizienzgruppe eine sichere und effektive Therapie zu ermöglichen. Informieren Sie die Ärzt*innen in der Umgebung über das Angebot. Viele Ärzt*innen kennen den Rehasport in Herzinsuffizienzgruppen noch nicht. Wenn Sie über den DGPR-Landesverband zertifiziert sind werden auch die Rehakliniken Patient*innen zu Ihnen schicken. Um eine Vergütung der Teilnahme an der Herzinsuffizienzgruppe zu erreichen muss die Gruppe zertifiziert sein. Die Finanzierung der Herzinsuffizienzgruppe erfolgt über die Vergütung der Reha-Träger, den (freiwilligen) Vereinsbeitrag und Sponsoren.

Autor: Dipl.-Sportpäd. Gunnar Thome Therapieleiter Kardiologie und Orthopädie Brandenburgklinik Bernau bei Berlin 2. Vorsitzender und Aus- und Weiterbildungsleiter LVBPR Mitglied im Präsidium der DGPR

 

 

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